- Angemessenheit der personellen und technisch-organisatorischen Ausstattung der Compliance-Organisation
- Implementierung eines angemessenen internen Kontrollsystems
- Einrichtung eines anonymen Meldesystems (für interne und externe Whistleblower) einschließlich der Festlegung von Abläufen zur Bewertung von und zum Umgang mit eingehenden Hinweisen
- Übernahme der Funktion als Ombudsmann für Whistleblower